Senat
Der Senat wirkt durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats mit. Er gibt eine Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats, außerdem zum Hochschulentwicklungsplan, zu Zielvereinbarungen, Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den Grundsätzen der Stellen- und Mittelverteilung ab.
Der Senat setzt sich aus fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Studierenden zusammen.
Vorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Hochschullehrer
- Professor Dr. Henrik Janzen, FB Elektrische Energietechnik
- Professor Dr. Ingo Krisch, FB Elektrotechnik und Informationstechnik
- Professor Dr. Sigmar Ries, FB Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften
- Professor Dr. Ralf Feser, FB Informatik und Naturwissenschaften
- Professor Dr.-Ing. Alfons Noe, FB Maschinenbau-Automatisierungstechnik
Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Dipl.-Päd. Sabine Linden, FB Elektrische Energietechnik
- Dipl.-Ing. Martin Poschmann, FB Informatik und Naturwissenschaften
- Christian Dabrowski, Bibliothek
- Dipl.-Ing. Rainer Hofmann, FB Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften
- Dipl.-Ing. Rainer Witt, FB Maschinenbau
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
- Maria Hopkins, SG 1.2
- Britta Ebenfeld, Dez. 2
- Andreas Weissmüller, Dez. 1
- Bettina Kretzschmar, Familienbüro
- Bernhard Knoche, SG 7.3
Studierende
- Katharina Bellmann, FB Agrarwirtschaft
- Fabian Knorr, FB Technische Betriebswirtschaft
- Dominik Pöppel, FB Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften
- Felix Seyffarth, FB Elektrotechnik und Informationstechnik
- Ulf Vogel, FB Technische Betriebswirtschaft
Die Rektorin oder der Rektor, die Prorektorinnen und Prorektoren, die Dekaninnen und Dekane, der Kanzler, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, der/die Vorsitzende des Personalrates für die wissenschaftlich und nichtwissenschaftlich Beschäftigten, die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die Gleichstellungsbeauftragte und der/die Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses, sind nichtstimmberechtigte Mitglieder des Senats.