Quereinsteiger / Zweithörer / Gasthörer

Für die folgenden Bewerbergruppen ist das Online-Verfahren noch nicht vorgesehen, da hier die Einreichung zusätzlicher Unterlagen und ggfs. die Einhaltung anderer Fristen erforderlich ist:

Bewerbung als Gasthörer

Interessenten, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule Südwestfalen besuchen wollen und nicht als ordentliche Studierende eingeschrieben sind, können auf Antrag als Gasthörerinnen oder Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden.

Die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer ist schriftlich zu beantragen . Sie erfolgt jeweils nur für ein Semester; eine Verlängerung für weitere Semester ist möglich. Für die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer ist der Nachweis der Hochschulreife nicht erforderlich. Gasthörerinnen und Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein eventuelles späteres Studium ist nicht möglich.

Teilnahmebescheinigungen bezüglich der Lehrveranstaltungen können ausgestellt werden. Für die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer ist eine Gasthörergebühr zu entrichten. Die entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrags von hier.

Bewerbung als Zweithörer

Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörerinnen bzw. Zweithörer zugelassen werden. Sie erhalten damit die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen.

Weitere Informationen zur Zweithörerschaft, Gesetzesgrundlagen und Antrag gibt es hier!

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln wollen oder als Quereinsteiger von einer anderen Hochschule bei uns in ein höheres Fachsemester wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Servicebüro. Die wichtigsten Infos und das Antragsformular haben wir im Bereich Studienorganisation: Studiengangwechsel für Sie zusammengefasst.