Zugangsprüfung
Zugang zum Studium ohne Hochschulreife
Informationen zur Zugangsprüfung
Die Zugangsprüfung ermöglicht es, ohne formale Hochschulreife (Fachhochschulreife, Abitur) ein Studium aufzunehmen.
Allgemeine Informationen zur Zugangsprüfung in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf den Seiten der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e.V.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Zugangsprüfung
Wer die Zugangsprüfung ablegen will, muss eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung haben und mindestens drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung im Beruf tätig gewesen sein. Als Berufstätigkeit gilt auch, wenn man selbstständig einen Familienhaushalt mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person geführt hat.
Die oben genannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
Zulassungsantrag Zugangsprüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung ist für eine geplante Studienaufnahme zum Wintersemester bis zum 01. April (für Interessierte die bei einem Bildungspartner studieren wollen: 15. Juli) und für eine geplante Studienaufnahme zum folgenden Sommersemester bis zum 01. Oktober zu stellen. Die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen, starten jeweils zum Wintersemester.
Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung
Hinweise zum Zulassungsverfahren
Nachdem der Antrag bei der Fachhochschule Südwestfalen eingegangen ist, wird zunächst von dem Prüfungsausschuss des gewählten Studiengangs über die Zulassung zur Zugangsprüfung entschieden. Es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis.
Durchführung der Zugangsprüfung
Die Zugangsprüfung dient der Feststellung, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium eines bestimmten Studiengangs vorliegen. Dazu werden in einer mehrstündigen, zentralen schriftlichen Prüfung an einer Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen die Fächer Deutsch, Englisch* und Mathematik geprüft. Die Bewerberinnen und Bewerber, die alle schriftlichen Prüfungsteile bestanden haben, erhalten eine Einladung für den mündlichen Prüfungsteil. In diesem Prüfungsteil soll der Kandidat oder die Kandidatin nachweisen, dass er oder sie über das notwendige studienfachbezogene Wissen verfügt sowie nachvollziehbar und reflektiert für den angestrebten Studiengang motiviert ist. Dafür legt der Kandidat oder die Kandidatin im ersten Teil der Prüfung in einem freien Vortrag seine bzw. ihre Motivation für den angestrebten Studiengang dar. Im zweiten Teil schließt sich ein Prüfungsgespräch an, das anhand des vorgegebenen Prüfungsthemas fachliche und methodische Kenntnisse und Fähigkeiten prüft.
Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis erstellt. Nichtbestandene Zugangsprüfungen können wiederholt werden.
*Der Prüfungsteil zur Überprüfung der allgemeinen Kompetenzen im Bereich Englisch kann auch durch das erfolgreiche Bestehen eines Sprachtests nachgewiesen werden. Weitere Details dazu entnehmen Sie bitte der Anlage A der unten aufgeführten Zugangsprüfungsordnung.
Das Testergebnis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Musterprüfung zum Download
Zugangsprüfung (MP3 Hörverstehen)
Zur Vorbereitung des Mathematik-Teils der Zugangsprüfung ist auch das kostenlos im Internet zur Verfügung stehende Lernprogramm Mathematische Grundlagen für ingenieurswissenschaftliche Studiengänge und für die (Wirtschafts-)Informatik empfehlenswert.
Zulassung zum Studium nach erfolgreicher Zugangsprüfung
Die Zulassung zum Studium beantragen Sie bitte gesondert im Rahmen des für den angestrebten Studiengangs festgelegten Verfahrens. Nähere Informationen hierzu können Sie dem Internet entnehmen:
Bewerbung auf einen Studienplatz
Zulassungs- und Einschreibungsvoraussetzungen, die neben der Qualifikation gefordert werden, sind nicht Bestandteil der Zugangsprüfung und daher gesondert nachzuweisen. Dies können z.B. praktische Tätigkeiten, eine künstlerische Eignung oder Sprachkenntnisse sein.
Hochschulbindung der Zugangsprüfung
Die Studienberechtigung, die man mit der Zugangsprüfung erwirbt, ist zunächst an den Studiengang der Fachhochschule Südwestfalen gebunden, für den die Prüfung abgelegt wurde, bzw. in dem das Probestudium absolviert wurde. Wer mindestens die Hälfte des Studiums erfolgreich abgeschlossen hat, kann das Studium in einem artverwandten Studiengang (auch an einer anderen Hochschule) fortsetzen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist die Berufsbildungshochschulzugangsordnung für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen vom 06. April 2011.
Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerber









