Bewerbung für Masterstudiengänge
Bewerbung für einen Masterstudiengang
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Die Online-Bewerbung ist in mehrere Schritte gegliedert:
* Schritt 1: Zuerst benötigen Sie eine Zugangskennung. Sie erhalten dazu per E-Mail einen Registrierungszugang. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs. Nach dieser Selbstregistrierung können Sie Ihre Bewerbung bearbeiten bzw. den Bearbeitungsstatus einsehen.
* Schritt 2: Wählen Sie den gewünschten Studiengang und ergänzen Sie die Angaben zu Ihrer Person. Pflichtfelder sind dabei mit einem * versehen. Bitte beachten Sie auch die angebotenen Hilfetexte. Sie können die Bearbeitung unterbrechen.
* Schritt 3: In zulassungsfreien Studiengängen können Sie direkt nach Absenden Ihres Bewerbungsantrags den Antrag auf Immatrikulation stellen. Sie erhalten eine Bewerbernummer, den druckfertigen Zulassungsantrag sowie eine Aufstellung der einzureichenden Unterlagen. Unterschreiben Sie diesen Antrag und senden Sie ihn innerhalb der genannten Fristen mit den erforderlichen Unterlagen an den jeweils im Antrag aufgeführten Hochschulstandort.
Bewerbung für einen weiterbildenden Masterstudiengang
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem weiterbildenden Studium sind Gasthörerinnen und Gasthörer. Der hochschulrechtliche Status ergibt sich aus § 90 Hochschulgesetz (HG). Für die Teilnahme an der Weiterbildung wird eine besondere Gasthörergebühr erhoben. Nach Eingabe Ihrer Online-Bewerbung erhalten Sie daher zunächst einen Gebührenbescheid. Die Zulassung erfolgt dann nach Eingang der Gebühr durch Übersendung einer maschinell erstellten Studienbescheinigung. Diese bestätigt Ihren Gasthörerstatus und teilt Ihnen eine Matrikelnummer zu. Diese Nummer geben Sie bitte später bei jeglichem Schriftverkehr an. Bei Gasthörern entfällt die Pflicht, Beiträge für das Studentenwerk und die Studierendenschaft zu entrichten, daher können entsprechende Vergünstigungen wie z.B. verbilligtes Mensaessen oder ein Semesterticket nicht in Anspruch genommen werden.
Soll die Weiterbildung zum nächsten Semester fortgesetzt werden, so ist eine erneute Zulassung erforderlich. Dazu ist die Gasthörergebühr für das nächste Semester zu überweisen. Der entsprechende Antrag mit der Zahlungsaufforderung wird Ihnen rechtzeitig zugesandt.
Die Fachhochschule Südwestfalen bietet als weiterbildenden Masterstudiengang den weiterbildenden Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft und den weiterbildenden Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht an.









