Bewerbung für ein Master-Studium

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Bevor Sie sich online bewerben, informieren Sie sich bitte zunächst über unser Studienangebot mit den jeweiligen Studienvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren. Auf den Studiengangsseiten finden Sie Informationen zur Bewerbung, Studieninhalten, Ansprechpartnern und eventuellen Sonderregelungen: Studiengang- und Bewerbungsinformationen.

Bewerbung für einen weiterbildenden Masterstudiengang

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem weiterbildenden Studium sind Gasthörerinnen und Gasthörer. Der hochschulrechtliche Status ergibt sich aus § 90 Hochschulgesetz (HG). Für die Teilnahme an der Weiterbildung wird eine besondere Gasthörergebühr erhoben. Nach Eingabe Ihrer Online-Bewerbung erhalten Sie daher zunächst einen Gebührenbescheid. Die Zulassung erfolgt dann nach Eingang der Gebühr durch Übersendung einer maschinell erstellten Studienbescheinigung. Diese bestätigt Ihren Gasthörerstatus und teilt Ihnen eine Matrikelnummer zu. Diese Nummer geben Sie bitte später bei jeglichem Schriftverkehr an. Bei Gasthörern entfällt die Pflicht, Beiträge für das Studentenwerk und die Studierendenschaft zu entrichten, daher können entsprechende Vergünstigungen wie z.B. verbilligtes Mensaessen oder ein Semesterticket nicht in Anspruch genommen werden.

Soll die Weiterbildung zum nächsten Semester fortgesetzt werden, so ist eine erneute Zulassung erforderlich. Dazu ist die Gasthörergebühr für das nächste Semester zu überweisen. Der entsprechende Antrag mit der Zahlungsaufforderung wird Ihnen rechtzeitig zugesandt.

Die Fachhochschule Südwestfalen bietet als weiterbildenden Masterstudiengang den weiterbildenden Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft und den weiterbildenden Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht an.