Maschinenbau (B.Eng.)
Studienvoraussetzungen
Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife, der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder durch eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen. Als besondere Einschreibungsvoraussetzung wird je nach Qualifikation der Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Praktikum) gefordert.
Das Praktikum muss bis zum Beginn des zweiten Studiensemesters abgeleistet werden.
Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können auf die praktische Tätigkeit angerechnet werden
| Qualifikation | |
|---|---|
| kein Praktikum |
| 12 Wochen Praktikum |
Praktikum
Mindestens 3 Tätigkeiten aus folgenden Bereichen (pro Tätigkeit mindestens 2 Wochen):
- Grundlegendes manuelles Bearbeiten metallischer Werkstoffe
- Arbeiten an Werkzeugmaschinen und Umformmaschinen
- Wärmebehandlung und Oberflächentechnik
- Fügetechnik, insbesondere Schweißen
- Gießereitechnik









