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Häufig gestellte Fragen S - Z
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- Schuldnerberatung
Das Studentenwerk Dortmund bietet in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Dortmund eine SchuldnerInnenberatung für Studierende an: Termine und Kontakt
- Semester
Ein Semester ist ein Studienhalbjahr an einer Hochschule.
Darin sind die Semesterferien (= vorlesungsfreien Zeiten) enthalten.
Das akademische Jahr gliedert sich in ein Winter- und ein Sommersemester. Das Wintersemester beginnt am 1. September und endet am 28. bzw. 29. Februar. Das Sommersemester beginnt am 1. März und endet am 31. August.
In der Vorlesungszeit finden die meisten Lehrveranstaltungen statt. In der vorlesungsfreien Zeit können Prüfungen, Praktika oder Blockveranstaltungen stattfinden.
Übersicht über die Vorlesungszeiten und die vorlesungsfreien Zeiten
- Semesterticket
Ein Semesterticket gibt es am Standort Soest für alle dort eingeschriebenen Studierenden.
Die aktuelle Kostenhöhe wird regelmäßig auf der Seite "Beiträge und Gebühren" aktualisiert. In welchen Bereichen das Semesterticket gültig ist, teilt Ihnen der "AStA des Standortes Soest" mit.
An den Standorten Hagen, Iserlohn und Meschede gibt es kein Semesterticket; Sie können jedoch mit Ihrem Studierendenausweis in der Regel eine Fahrpreisermäßigung beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an den für die fragliche Region zuständigen Verkehrsbetrieb.
Ob und wo es ein Semesterticket gibt, ist übrigens durch eine Studierendenbefragung festgelegt worden. Dort, wo es z.B. keinen zusammenhängenden Verkehrsverbund gibt, würde ein Semesterticket nämlich nur für einen Teil der Studierenden sinnvoll sein, aber für alle die Semesterkosten erhöhen.
- Soest: Studierenden-Servicebüro
Für die Studierenden am Hochschulstandort Soest ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro Soest zuständig.
- Soester Modell
Finanzierung des Studiums: Dieses kooperative Studienmodell ist eine Kombination aus Studium an der Hochschule und Anwendung der Inhalte in einem Unternehmen, das ein Stipendium für das Studium vergibt. Das Studium in den Studiengängen Elektrotechnik, Engineering and Project Management oder Maschinenbau am Standort Soest findet dann in den üblichen Semesterabläufen statt; in der vorlesungsfreien Zeit aber sind die Studierenden in die Tätigkeiten des Unternehmens eingebunden. Bei der Vermittlung der Kontakte sind die Fachbereiche Elektrische Energietechnik und Maschinenbau am Hochschulstandort Soest gerne behilflich.
- Studentenausweis
Nach Zahlung des Semesterbeitrages und ggfs. weiterer Beiträge und Gebühren wird Ihnen der Studierendenausweis zusammen mit weiteren Bescheinigungen (auf einem Bogen, dem sogenannten Leporello) automatisch per Post zugestellt. Hierfür ist es erforderlich, dass das Studentensekretariat bzw. das Studierenden-Servciebüro immer Ihre aktuelle Anschrift hat.
Die Einreichung eines Lichtbildes ist nicht erforderlich.
Bei Verlust des Studentenausweises wird eine Zweitausfertigungsgebühr erhoben.
- Studienabschlussdarlehen
Wenn andere Förderungswege nicht oder nicht mehr bereitstehen - z.B. bei Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer - kann das DAKA-Darlehn zur Finanzierung der normalen Kosten der Lebensführung und des studienbedingten Aufwandes in Anspruch genommen werden (DAKA = Darlehnskasse der Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen e.V.): Kontakt beim Studentenwerk Dortmund
- Studienbeiträge
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Dementsprechend werden ab dem Wintersemester 2011/2012 an der FH Südwestfalen keine Studienbeiträge mehr erhoben.
Mehr zu den Beiträgen und Gebühren an der FH Südwestfalen finden Sie auf der Seite Finanzielles - Beiträge und Gebühren
- Studienfachberatung
Bei der Studienfachberatung können Sie sich ausführlich bezüglich des Aufbaus und Inhalts des Studiengangs, für den Sie sich interessieren, informieren. Jeder Fachbereich an der Fachhochschule Südwestfalen bietet eine Studienfachberatung an - teils zu festen Zeiten, teils zu individuellen Terminen. Auch Laborbesichtigungen und der Besuch von "Schnuppervorlesungen" sind möglich.
Übersicht über die Beratungsangebote und Ansprechpartner
Der Besuch der Beratung ist zu empfehlen, um ein besseres Bild vom Inhalt des gewünschten Studiengangs zu bekommen und so von Beginn an die richtige Studienentscheidung zu treffen. Die Fachberater sind bemüht, die Studienanfänger/innen so umfassend wie möglich über den gewählten Studiengang zu informieren.
Nach Aufnahme des Studiums findet die studienbegleitende Fachberatung der Studierenden im weiteren Studienverlauf dann in der Regel in den Sprechstunden der Mitglieder des Lehrkörpers statt.
Übersicht über alle aktuelle Aktionen und Veranstaltungen an der FH Südwestfalen - vielleicht ist ja auch hier etwas Interessantes für Sie dabei!
- Studienförderung / Stipendien
Stipendien sind ein bedeutendes Mittel, um junge begabte Menschen in ihrer Ausbildung zu kompetenten Fachkräften auf hohem Niveau zu fördern. Darin besteht eine Chance sowohl für die Studierenden, für die Gesellschaft und für Unternehmen als Förderer, Stifter, Ausbilder und Arbeitgeber.
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Programme und Fördermöglichkeiten.
- Studiengangwechsel
Diese Informationen richten sich sowohl an Studierende, die innerhalb der Fachhochschule Südwestfalen ihren Studiengang wechseln, als auch an Studierende anderer Hochschulen, die als "Quereinsteiger" in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs der Fachhochschule Südwestfalen einsteigen möchten.
Weitere Informationen finden Sie HIER.
- Studierendenparlament
Das Studierendenparlament (kurz auch StuPa genannt) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Seine Aufgaben werden vorbehaltlich besonderer Regelungen des Hochschulgesetzes durch die Satzung der Studierendenschaft bestimmt. Zu den Aufgaben gehören:
- Beschlüsse in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft zu fassen,
- die Wahl des AStA,
- die Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel der Studierendenschaft, also die Verabschiedung des Haushalts und die Kontrolle dessen Ausführung
- Zustimmung bei Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung,
- die Beschlussfassung und Änderung von Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft,
- die Durchführung von Urabstimmungen.
Das StuPa wählt aus seiner Mitte einen vorsitzendes und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied, das die Sitzungen leitet. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Als ständiger Ausschuss des StuPa ist ein Haushaltsausschuss zu bilden. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
- Studierendenvertretung
Ein Überblick über die studentischen Vertretungen an der Fachhochschule Südwestfalen.
- Studierendenzahlen
Wie viele Studierende gibt es eigentlich an der Fachhochschule Südwestfalen?
Die Studierendenzahlen finden Sie hier
- U
- Unfallanzeigen/-versicherung Studierender
Als eingeschriebene/r Studierende/r oder Gasthörer an der Fachhochschule Südwestfalen sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei; die Kosten übernehmen die Länder.
Wenn Sie einen Unfall erleiden, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich die zuständige Stelle in der Hochschulverwaltung, von dort wird der Unfall per Unfallanzeige an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet. Die entsprechende Unfallanzeige finden Sie hier.
Ansprechpartnerin:
Heike Heib
Tel.: 02371-566-551
E-Mail: heib.heike@fh-swf.de
Raum H.114
Frauenstuhlweg 31
58644 Iserlohn*Teilen Sie bitte auch der/dem behandelnden Ärztin/Arzt (auch Zahnärzten) mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt. Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich, denn Ärzte und Krankenhäuser müssen in diesen Fällen direkt mit der Landesunfallkasse abrechnen.
Wann sind Sie als Studierende/r unfallversichert?
z.B.- während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare
- bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie z.B. Teilnahme an Exkursionen
- während des Besuchs der Fachhochschulbibliothek
- beim Hochschulsport
- bei von der Hochschule organisierten Exkursionen ins Ausland
- bei Tätigkeiten in der Studierendenselbstverwaltung
- sowie auf den damit zusammenhängenden Hin- und Rückwegen.
Übrigens: versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation.
Nicht versichert sind private Tätigkeiten wie
z.B.- Studienarbeiten zu Hause
- private Studienfahrten
- Repetitorien bei privaten Anbietern
- private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z.B. Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.
* Quelle des Textes: Broschüre "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Studierende" vom Bundesverband der Unfallkassen e.V., München
- V
- Vorlesungspläne
Vorlesungsverzeichnisse,
Stundenpläne,
Raumbelegung
u.v.m. finden Sie im- W
- Widerspruchsverfahren
Ihre Ansprechpartnerin für Widerspruchsverfahren finden Sie HIER.
- Z
- Zertifikate
Die Fachhochschule Südwestfalen stellt seinen Nutzern Zertifikate im Selfservice-Verfahren zur Verfügung.
Damit ist im Virtuellen Service-Center der Zugriff auf folgende Funktionen möglich:
* Prüfungsan- und abmeldung
* Notenspiegel
* Info angemeldete Prüfungen
* Adressänderungen, usw.Das Zertifikat kann sowohl in der Anwendung (z.B. Webbrowser), als auch im kostenpflichtigen eToken gespeichert werden. Die Ausgabe des eToken erfolgt über die DVZ. Die Nutzung des eToken ist sowohl auf dem eigenen PC als auch in den von der DVZ betreuten PC-Pools der Fachhochschule Südwestfalen möglich.
Auf der Seite e-Token & Zertifikate finden Sie weitere Informationen.
- Zweithörer
Voraussetzung für die Zulassung als Zweithörerin / Zweithörer ist eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule in der Bundesrepublik. Dementsprechend können eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen auf Antrag als "kleine/r" oder "große/r" Zweithörerin / Zweithörer zugelassen werden:
- Der "kleine Zweithörer":
studiert an seiner Ersthochschule in der Regel in dem gleichen Hochschultyp und dem gleichen Studiengang (Beispiel: eingeschrieben in Maschinenbau an der FH Aachen, Zweithörer in Maschinenbau an der FH Südwestfalen). Er hat die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen. Die Beschränkungen auf studienbegleitende Prüfungen bedeuten, dass ein Abschluss im gewählten Studiengang nicht möglich ist. Hierbei ist zu beachten, dass in dem gleichen Fach (z.B. Werkstoffkunde) NICHT an beiden Hochschulen Prüfungen abgelegt werden dürfen (also nicht 1. Versuch an FH Aachen, 2. Versuch an FH SWF). Die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium werden in diesem Fall nicht geprüft; es muss lediglich zusammen mit dem Antrag auf Zweithörerschaft eine Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule eingereicht werden. - Der "große Zweithörer":
studiert an seiner Ersthochschule grundsätzlich in einem anderem Studiengang und/oder anderem Hochschultyp (Beispiele: eingeschrieben in Maschinenbau an der Uni Dortmund, Zweithörer in Maschinenbau an der FH Südwestfalen / eingeschrieben an der FH Bochum in Architektur, Zweithörer an der FH Südwestfalen im Verbundstudiengang Elektrotechnik). Die Voraussetzungen für die Einschreibung in den gewählten Studiengang müssen erfüllt sein. In dem weiteren Studiengang können Sie als Zweithörer/in den entsprechenden Abschluss der FH Südwestfalen machen.
Durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung werden Zweithörerinnen / Zweithörer Angehörige der Fachhochschule Südwestfalen, ohne Mitglied zu sein. In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann eine Zweithörerschaft nur dann genehmigt werden, wenn freie Studienplatzkapazität vorhanden ist.
Auch als Zweithörer/in müssen Sie sich jeweils innerhalb der Rückmeldefrist rückmelden, wenn Sie Ihr Studium fortsetzen wollen. Sie reichen dazu innerhalb der Rückmeldefrist eine Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule für das kommende Semester ein.
Als "kleiner Zweithörer/innen" zahlen Sie einen Beitrag von 100,- € pro Semester. Für "Große Zweithörer" fallen ab dem Wintersemester 2011/2012 keine Studienbeiträge mehr an. Sollten Sie Zweithörer/in in einem Verbundstudiengang der FH Südwestfalen werden, müssen Sie allerdings die für den entsprechenden Studiengang geltende Materialbezugsgebühr entrichten.
Antrag auf Zulassung zum Studium als Zweithörer / in (am Standort Hagen)
Antrag auf Zulassung zum Studium als Zweithörer / in (am Standort Iserlohn)
Antrag auf Zulassung zum Studium als Zweithörer / in (am Standort Meschede)
Antrag auf Zulassung zum Studium als Zweithörer / in (am Standort Soest)
- Der "kleine Zweithörer":









