Beurlaubung
Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann eine Beurlaubung vom Studium gewährt werden, und zwar in der Regel für ein Semester, beim Freiwilligendienst für zwei Semester.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
| Grund | Nachweis / Voraussetzung |
|---|---|
| Krankheit | Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist |
| Praktikum | (muss nach der Prüfungsordnung vorgesehen sein) |
| Auslandsstudium bzw. Auslandsaufenthalt | (entspr. Nachweis) |
| Freiwilligendienst | Aufforderung zum Antritt des Freiwilligendienstes |
| Schwangerschaft | Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist |
Der Antrag auf Beurlaubung ist während der Rückmeldefrist zu stellen.
Da die Beurlaubung die Rückmeldung ersetzt, gilt die gleiche Frist.
Dem Antrag sind beizufügen:
- das ausgefüllte Beurlaubungsformular mit den personenbezogenen Daten und der schriftlichen Begründung des Antrages
- die Nachweise für das Bestehen eines wichtigen Grundes
- der Nachweis über die Zahlung der für das fragliche Semester zu entrichtenden Gebühren und Beiträge
- der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die studentische Krankenversicherung
Wichtig: Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nicht zulässig.
Eine Beurlaubung vom Studium kann Auswirkungen haben z.B. auf den Bezug von BAföG, Kindergeld, den Aufenthaltsstatus (bzw. die damit verbundene Arbeitserlaubnis), den Krankenversicherungsschutz (ggf. höhere Versicherungsbeiträge) etc.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor der Antragstellung bei den entsprechenden Stellen!









