Beurlaubung

Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann eine Beurlaubung vom Studium gewährt werden, und zwar in der Regel für ein Semester, beim Freiwilligendienst für zwei Semester.
Außerdem müssen die Beurlaubungsgründe mindestens die Hälfte des Semesters andauern.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

GrundNachweis / Voraussetzung
KrankheitVorlage einer ärztlichen Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist.
PraktikumPraktikum muss dem Studium förderlich sein.
Auslandsstudium bzw. Auslandspraktikum (entspr. Nachweis)
FreiwilligendienstAufforderung zum Antritt des Freiwilligendienstes.
SchwangerschaftVorlage einer ärztlichen Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist.
ErziehungsurlaubBis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes. Vorlage der Geburtsurkunde.

Der Antrag auf Beurlaubung ist während der Rückmeldefrist zu stellen.

Da die Beurlaubung die Rückmeldung ersetzt, gilt die gleiche Frist.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • das ausgefüllte Beurlaubungsformular mit den personenbezogenen Daten und der schriftlichen Begründung des Antrages

  • die Nachweise für das Bestehen eines wichtigen Grundes

  • der Nachweis über die Zahlung der für das fragliche Semester zu entrichtenden Gebühren und Beiträge

  • der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die studentische Krankenversicherung

Wichtig: Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester im Bachelorstudiengang ist nicht zulässig.

Für alle Fragen rund um eine Beurlaubung steht Ihnen während des Studiums als Ansprechpartnerin zur Verfügung:

Heike Heib

SG 2.4
Kontaktdaten:
Telefon: 02371 566 551
Hausanschrift:
Frauenstuhlweg 31
58644 Iserlohn Raum: H.114
Postanschrift:
Postfach 2061
58590 Iserlohn

Achtung: Eine Beurlaubung vom Studium kann Auswirkungen haben z.B. auf den Bezug von BAföG, Kindergeld, den Aufenthaltsstatus (bzw. die damit verbundene Arbeitserlaubnis), den Krankenversicherungsschutz (ggf. höhere Versicherungsbeiträge) etc.

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor der Antragstellung bei den entsprechenden Stellen!