Exmatrikulation

Die Exmatrikulation kann jederzeit beantragt werden. Mit der Exmatrikulation hört man auf, Mitglied der Fachhochschule Südwestfalen zu sein.

Eine Rückzahlung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages - ggfs. auch der Materialbezugsgebühr und der Studiengebühr - ist nur möglich, wenn der Exmatrikulationsantrag spätestens vor Vorlesungsbeginn eingereicht wird, zusammen mit dem Bescheinigungssatz (Studierendenausweis, ggf. Semesterticket, diverse Studiennachweise). Über die Erstattung des Semestertickets - nur Standort Soest - entscheidet der AStA.

Die Exmatrikulation ist auch von Amts wegen (z.B. bei versäumter Rückmeldung) möglich.

Falls Sie sich absichtlich nicht rückgemeldet haben, weil Sie Ihr Studium abgeschlossen haben bzw. Ihr Studium nicht fortsetzen möchten, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Der Bescheid gilt als regulärer Exmatrikulationsnachweis, der zur Vorlage bei Behörden oder zur weiteren Immatrikulation an anderen Hochschulen ohne negative Konsequenzen Gültigkeit hat.

Durch das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 9. Oktober 2007 wurde das Widerspruchsverfahren zum Teil abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen den Exmatrikulations-Bescheid Widerspruch einzulegen.

Gegen diesen Bescheid kann aber innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht in 59821 Arnsberg, Jägerstraße 1, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Auszug aus der Einschreibungsordnung der FH Südwestfalen: § 7 "Exmatrikulation" (26,9 kB)