Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld
Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Themen Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld und das Elternpaket, das Angehörige der Fachhochschule Südwestfalen nach der Geburt eines Kindes erhalten:
Elternzeit
Kindergeld
Kindergeld wird einkommensunabhängig für im eigenen Haushalt lebende eigene Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet.
Als Beschäftigte im öffentlichen Dienst, erhalten Sie Ihr Kindergeld vom LBV. Die Kindergeld-Anträge müssen selbständig beim LBV gestellt werden. Ausführlich siehe auch die Informationen des LBV zum Thema Kindergeld.
Die Formulare zum Kindergeld finden Sie ebenso auf der Seite des LBV unter Vordrucke.

Das Lätzchen in Aktion
Elternpaket der FH
Zum guten Start ins Leben gehört genauso ein familienfreundliches Umfeld. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium zu fördern ist daher ein wichtiges Anliegen an der FH SWF. Dies demonstriert sie mit dem Eltern-Begrüßungspaket, das an Studierende und Beschäftigte ausgegeben wird, die kürzlich Familienzuwachs erhalten haben. In einer mit fröhlichen bunten Figuren bedruckten fairtrade-Baumwolltasche werden den frisch gebackenen Eltern neben einem Lätzchen für die kleinen „Nachwuchsgenies“, Informationsmaterial und kleinen Begrüßungsgeschenken wichtige Informationen zu Elternzeit und Elterngeld und den familienfreundlichen Strukturen an den Standorten weitergegeben.
Das Begrüßungspaket erhalten Studierende mit Vorlage der Geburtsurkunde bei den Studierendencoaches oder über das Familienbüro. Beschäftigte erhalten Ihr Begrüßungspaket per Post, sobald die Geburt des Kindes durch Vorlage der Geburtsurkunde im Personaldezernat bekannt ist.