Wir erklären die Hochschulwelt
Abitur – die allgemeine Hochschulreife für alle Hochschultypen
Das Abitur kann an Gymnasien und Gesamtschulen erworben werden. Wie der Name schon sagt, kann man sich mit der allgemeinen Hochschulreife an allen Universitäten und Hochschulen bewerben. Für bestimmte Hochschulen und darüber hinaus für einzelne Fachgebiete sind besondere Zulassungsverfahren vorgesehen. Am besten erkundigt man sich hierzu bei der Studienberatung der jeweiligen Hochschule.
Fachhochschulreife – für Fachhochschulen
An einer Fachoberschule, einer Berufsfachschule und an Fachschulen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Im Namen steckt es drin: Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen, die sich neuerdings auch Hochschule für Angewandte Wissenschaften oder University of Applied Sciences nennen.
Fachgebundene Hochschulreife – Fächer stehen im Zeugnis
Mit der fachgebundenen Hochschulreife wird man in bestimmten Fächern zum Studium zugelassen. Welche Fächer dies sind, steht in der Regel im Schulzeugnis.
Das sogenannte Fachabitur – gibt es nicht!
Man hört oft vom sogenannten Fachabitur. Manche verstehen darunter die fachgebundene Hochschulreife, die andere denken an die Fachhochschulreife. Streng genommen gibt es das Fachabitur nicht. Wenn davon die Rede ist, sollten Sie genau nachfragen, was gemeint ist.
Studieren für beruflich Qualifizierte
Man kann unter bestimmten Voraussetzungen auch an einer Hochschule studieren, wenn man keine formale Zugangsberechtigung hat. Ein Meistertitel wird in der Regel als gleichwertig angesehen und ermöglicht damit ein Studium, das auf der Berufserfahrung aufbaut. Hierzu gehört eine zweijährige Ausbildung, der drei Jahre Berufserfahrung folgten. Weitere Informationen
Fachungebundener Hochschulzugang
In Hessen und Nordrhein-Westfalen kann er die Tür zur Hochschule öffnen. In diesen Bundesländern kann man sich um ein Studium außerhalb des eigenen Fachbereichs bewerben. Allerdings sind hier weitere Hürden wir Probestudium oder Zugangsprüfungen zu überwinden.
Künstler und kein Abi?
Wenn für Kunst- und Musikhochschulen keine formale Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, muss man eine Begabung mitbringen und diese in einer Mappe oder einem Vorspiel beweisen.
Weitere Voraussetzungen zum Studium
NC – Numerus Clausus
Einige Studiengänge haben einen NC. Das bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl an Studienpllätzen vergeben wird. Umgangssprachlich bezeichnet man mit NC auch den Abischnitt, der benötigt wird, um einen Platz in diesem Studiengang zu bekommen. Der NC unterscheidet sich von Studiengang zu Studiengang und so kann es sein, dass die Bedingungen in Köln anders ausfallen als in Hamburg für gleiche und sehr ähnliche Studiengänge. Das hängt damit zusammen, dass die Länder selbst ihr Bildungssystem gestalten können und nicht der Bund für alle Bundesländer darüber entscheidet. Entgegen dem weit verbreiteten Glauben, dass der NC willkürlich festgelegt wird, errechnet er sich jedes Semester neu aus der Anzahl an Bewerbern und den angebotenen freien Plätzen.
Örtliche und bundesweite Zulassungsbeschränkungen
Auf der Suche nach einem Studienplatz begegnen einem die Begriffe örtliche oder bundesweite Zulassungsbeschränkung. Bei einer örtlichen Zulassungsbeschränkung handelt es sich um einen NC-Studiengang, für den ein örtliches Auswahlverfahren existiert. Manche Studiengänge sind so begehrt, dass für sie eine bundesweit, also an allen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind – d.h. einem Numerus Clausus unterliegen. Bewerbung und Vergabe von Studienplätzen für diese Studiengänge erfolgt zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Kontakt

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Allgemeine Studienberatung
der Fachhochschule Südwestfalen
Tel. 02371 566-538
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