Wir erklären die Hochschulwelt
Berufsqualifizierende Studienabschlüsse
Inzwischen machen Bachelor- und Masterstudiengänge 90% des Studienangebots in Deutschland aus. Man spricht auch von gestuften Abschlüssen: erste Stufe = Bachelor, zweite Stufe = Master. Das sind wie ihre Vorgänger Diplom und Magister berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse mit guter internationaler Vergleichbarkeit. Nicht zuletzt deswegen tragen sie englische Namen.
Bachelor
Meistens startet man mit dem Bachelor. Dies ist der erste akademische Abschluss – auch Grad genannt – an einer Hochschule. Er ist zugleich die staatliche Abschlussbezeichnung einer sogenannten grundständigen wissenschaftlichen Ausbildung. Man lernt wissenschaftliche Grundlagen und erwirbt berufsbezogene Qualifikationen. Ein Bachelor dauert in einem Vollzeitstudium zwischen sechs und acht Semester.
Folgende Bachelor-Abschlüsse sind möglich:
Abkürzung | Bedeutung | Studienrichtungen |
---|---|---|
B.A. | Bachelor of Arts | Sozialwissenschaften, Sprachwissenschaften, Kulturwissenschaften, Informationswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften |
B.Eng. | Bachelor of Engineering | Ingenieurwissenschaften |
B.Sc. | Bachelor of Science | Architektur, Natur-, Human-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Informatik |
LL.B. | Bachelor of Laws | Rechtswissenschaften |
B.Ed. | Bachelor of Education | Lehramtsstudiengänge |
B.F.A. | Bachelor of Fine Arts | Künstlerische Studiengänge |
B.Mus. | Bachelor of Music | Musik |
B.M.A. | Bachelor of Musical Arts | Musikwissenschaften |
Master
Der Master ist der zweite akademische Grad eines gestuften Studiums an einer Hochschule, also der zweite berufsqualifizierende Abschluss. Ein Masterstudium dauert in der Regel drei bis vier Semester. Inhaltlich kann man Wissensgebiete des bisherigen Studiums vertiefen oder sich neue erschließen. Der Master-Abschluss berechtigt zur Promotion, also zum Erwerb eines Doktortitels. Außerdem erleichtert der Master in vielen Bereichen den beruflichen Einstieg.
Promotion
Wer promovieren, also einen Doktortitel erwerben möchte, muss einen guten Hochschulabschluss mitbringen. Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister werden vorausgesetzt. Manchmal kann man sogar mit einem Bachelor promovieren, wenn ein entsprechendes Qualifikationsverfahren erfolgreich absolviert wurde. Die Verleihung des Doktorgrades ist nach wie vor ausschließlich den Universitäten vorbehalten, doch auch als Studierender einer Fachhochschule kann man promovieren, wenn man sich eine Universität sucht, die mit der Fachhochschule kooperiert.
Staatsexamen
Für die Fächer Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie, Rechtswissenschaft, und Lebensmittelchemie hat das Staatsexamen immer noch Bedeutung. Die Lehramtsstudiengänge sind in vielen Bundesländern schon auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Nur zum Teil können angehende Lehrer noch das Staatsexamen erwerben. Es besteht aus dem 1. und 2. Staatsexamen und einer mehrjährigen Praxisphase. Wenn dies alles erfolgreich bestanden ist, sind die Absolventen automatisch für bestimmte Berufe qualifiziert.
Weitere Studienabschlüsse
Außer den bereits erwähnten Abschlüssen gibt es in Deutschland auch einige wenige Studiengänge, die keine klassische Abschlussprüfung vorsehen. Wenn man sich beispielsweise für ein künstlerisches Studium entscheidet, beendet man dieses in der Regel auch mit einer künstlerischen Abschlussprüfung. Studierende der Theologie können neben dem Bachelor- und Master-Grad auch die kirchliche Abschlussprüfung ablegen und das kirchliche Examen erlangen. Grundlage des kirchlichen Examens ist eine durch die Kirchenbehörde erlassene Prüfungsordnung.
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