Studienvoraussetzungen
Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife, der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder durch eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen. Als besondere Einschreibungsvoraussetzung wird je nach Qualifikation der Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Praktikum) gefordert.
Das Praktikum ist / Die Praktika sind spätestens bis zur Rückmeldung zum 3. Semester nachzuweisen. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können auf die praktische Tätigkeit angerechnet werden.
Qualifikation | Praktikum |
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| 8 Wochen Praktikum Maschinenbau |
| 4 Wochen Praktikum Wirtschaft |
| 4 Wochen Praktikum Wirtschaft und 8 Wochen Praktikum Maschinenbau |
Das kaufmännische Praktikum muss mindestens zwei der folgenden fünf Tätigkeitsbereiche abdecken, wobei die Tätigkeit pro Bereich eine Woche nicht unterschreiten soll:
- Beschaffungswesen, Materialwirtschaft, Logistik
- Fertigungsplanung, Organisation
- Rechnungswesen, Finanzwirtschaft
- Vertrieb, Marketing und
- Informationstechnik.
Das technische Praktikum muss mindestens drei der folgenden fünf Tätigkeitsbereiche abdecken, wobei die Tätigkeit pro Bereich zwei Wochen nicht unterschreiten soll:
- Manuelles Bearbeiten an Metallen, Kunststoffen und/oder anderen Werkstoffen
- Maschinelle Arbeitstechniken mit Zerspanungsmaschinen und/oder Maschinen spanloser Formgebung
- Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau
- Montage von Maschinen, Geräten und Anlagen und
- Qualitätskontrolle (Messen und Prüfen im Labor und in der Fertigung).