Fachbereich Technische Betriebswirtschaft
Prüfungsorganisation Präsenzstudiengänge
Informationen zur Anmeldung, Abmeldung und Durchführung von Klausuren
Gemäß Fachbereichsratsbeschluss vom 11.11.2020 werden die Prüfungszeiträume für die Module mit semesterabschließenden Prüfungsformen (insbes. Klausuren) wie folgt festgelegt:
- 1. Prüfungsblock: 01.02.2021 - 19.02.2021
- 2. Prüfungsblock: 15.03.2021 - 26.03.2021
Anmeldezeiträume:
- Klausuranmeldezeitraum: 01.12.2020 - 15.12.2020
- Anmeldezeitraum alle anderen Prüfungsformen (z.B. Portfolio, Hausarbeiten): 02.11.2020 - 16.11.2020
Hinweise:
Zukünftig werden dazu keine gesonderten Ankündigungen mehr gemacht. Die Erinnerung und die Einhaltung der oben genannten Termine liegt allein in der Verantwortung der Studierenden. Die Anmeldung ist nur über das Online-System möglich. Drucken Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit von allen erfolgreich durchgeführten An- und Abmeldevorgängen eine Kopie aus. Nur unter Vorlage dieser Nachweise können eventuelle Fehler korrigiert werden.
PDF - Prüfungsplan Bachelor- und Master-Prüfungen WiSe 2020/21
TBW Pruefungsplan WiSe2020_21
PDF - Prüfungsplan Bachelor- und Master-Prüfungen SoSe 2020
TBW Prüfungsplan SoSe 2020
Für die Klausurtermine gelten ausschließlich die Daten des endgültigen Prüfungsplans!
Weitere Hinweise
Studierende, die an einer Klausur im Laufe des Wintersemesters 2020/21 teilnehmen möchten, werden gebeten, anhand von Merkmalen zu überprüfen, ob sie zu einer Risikogruppe gehören.
Wer kann zur Risikogruppe zählen?
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, insbesondere mit
- chronischen Lungenerkrankungen oder Asthma
- chronischen Erkrankungen, die das Immunsystem schwächen
- chronischen Erkrankungen mit regelmäßiger Medikamenteneinnahme, die das Immunsystemunterdrücken
- spinaler Muskelatrophie oder anderen neuromuskulären Erkrankungen, wodurch das Abhustenerschwert sein kann
Sollte ein(e) Studierende(r) feststellen, dass sie oder er zu einer Risikogruppe gehören, dann kann diese Person Ausgleichsmaßnahmen beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen. Die betroffenen Studierenden sollen in dem Fall eine formlose Mail mit der Bitte um Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen an Prof. Dr. Fleischer schreiben. In der Mail sollen die Module einzeln aufgeführt werden, für deren Prüfungen Ausgleichsmaßnahmen beantragt werden. Der Mail soll ein ärztliches Attest in PDF - Form beigefügt sein, aus dem die Zuordnung zu einer Risikogruppe hervorgeht (z.B. Erkrankung der Atemwege). Wir bitten ferner darum, dass das Original des Attests zu Händen Prof. Dr. Fleischer im Briefkasten der FH eingeworfen wird (bzw. an die FH geschickt wird). Über die Art der getroffenen Ausgleichsmaßnahme informieren wir die betroffenen Studierenden individuell per Mail.
Aus der ärztlichen Bescheinigung muss deutlich werden, dass z.B. aufgrund einer Vorerkrankung die Anwesenheit in der Hochschule für eine Prüfung nicht vertretbar ist. Es muss geschildert werden, wie sich die Erkrankung auf das Ablegen von Prüfungen in der Präsenz unter den Bedingungen der Corona-Pandemie auswirkt und ob bzw. welche alternativen Formen der Leistungserbringung notwendig sind.
Es wird um eine möglichst zeitnahe Information des Prüfungsausschusses gebeten. Anträge werden bis spätestens 3 Wochen vor dem festgesetzten Prüfungs- bzw. Klausurtermin entgegen genommen.
Sollten Sie eine Teilnahme an einer Klausur planen, jedoch positiv auf Corona getestet worden sein und sich voraussichtlich im Klausurzeitraum in Quarantäne befinden oder sollten bei Ihnen Corona-Symptome auftreten oder sollten Sie aus einem Risikogebiet gem. Coronaregionalverordnung des Landes NRW kommen (Stand 24.06.2020: die Kreise (Gütersloh und Warendorf), dann nehmen Sie bitte rechtzeitig vor dem jeweiligen Klausurtermin Kontakt mit Prof. Dr. Coners auf. Nehmen Sie in diesen Fällen jedenfalls nicht an der Präsenz-Klausur teil. Prof. Coners wird Ihnen Alternativen zur Präsenz-Klausur aufzeigen.
Amtlicher Lichtbildausweis und zugelassene Hilfsmittel
Zu den Klausuren ist ein amtlicher Lichtbildausweis (vorzugsweise Personalausweis) mitzubringen und vorzulegen.Die zugelassenen Hilfsmittel für die einzelnen Klausuren sind der Liste "Zugelassene Hilfsmittel" zu entnehmen.

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