Auslaufregelung zur BPO 2011 im Studiengang Angewandte Informatik
Die Bachelor-Prüfungsordnung vom 27. September 2011 im Studiengang Angewandte Informatik findet mit folgender Maßgabe bis zum Ablauf des Wintersemesters 2017/18 weiterhin Anwendung:
Die jeweiligen Prüfungen gemäß den oben genannten Prüfungsordnungen können im Prüfungszeitraum des nachfolgend aufgeführten Semesters letztmalig abgelegt werden:
Prüfungen in Fächern des 1. Fachsemesters | Wintersemester 2014/15 |
Prüfungen in Fächern des 2. Fachsemesters | Sommersemester 2015 |
Prüfungen in Fächern des 3. Fachsemesters | Wintersemester 2015/16 |
Prüfungen in Fächern des 4. Fachsemesters | Sommersemester 2016 |
Prüfungen in Fächern des 5. Fachsemesters | Wintersemester 2016/17 |
Prüfungen in Fächern des 6. Fachsemesters | Sommersemester 2017 |
Die Bachelorprüfung gemäß der Prüfungsordnung vom 27. September 2011 muss bis zum 28. Februar 2018 abgeschlossen sein.
Auf Antrag der Studierenden können sie ihr Studium im neuen Bachelorstudiengang "Informatik" nach der BPO 2013 fortsetzen. Dieser Antrag ist unwiderruflich. Über die Genehmigung des Antrags entscheidet der Prüfungsausschuss.