Selbstauskünfte gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz
Gemäß § 16 S. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2004 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass die von den Organmitgliedern abzugebenden schriftlichen Auskünfte nach § 16 KorruptbG bei der Fachhochschule Südwestfalen, Baarstr. 6, 58636 Iserlohn, Sachgebiet 1.1, Zimmer 209 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgestellt werden.
Die Einsichtnahme ist möglich:
Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
Angehörige der Fachhochschule Südwestfalen können innerhalb des Hochschulnetzes die Selbstauskünfte direkt abrufen:
Erklärung gem. § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Korruptionsbekämpfungsgesetz, Aktiengesetz, Landesorganisationsgesetz
Schriftliche Selbstauskünfte der Rektoratsmitglieder nach § 16 KorruptbG
Schriftliche Selbstauskünfte der Senatsmitglieder nach § 16 KorruptbG
Schriftliche Selbstauskünfte der Hochschulratsmitglieder nach § 16 KorruptbG